Ein reines Gewissen dank der App «Quick Zoll» oder der Zoll-Boxen: Weekend-Top-Tipp 356
Na, Lust auf Shoppen im Ausland übers Weekend? Zum Beispiel in Deutschland? Und dann schwups ohne die Ware zu verzollen zurück in die Schweiz reisen? Kann man machen. Muss man aber nicht. In Zeiten der mobilen Kommunikation kann man die mitgeführten Waren über die App QuickZoll bequem anmelden. Allerdings vor der Rückreise, etwa, im Zug. Schaut dort nämlich kein Zollpersonal vorbei, heisst das nicht, dass man die gekauften Sachen nicht verzollen muss.
So funktioniert es: In der App wird ein Zeitfenster von zwei Stunden für den Grenzübertritt festgelegt. Das kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Dann werden die zu verzollenden Waren angegeben. Dabei gibt es aber einen Haken: Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente oder Bücher, die einem reduzierten Steuersatz von 2,5% unterliegen, können nicht verzollt werden. Bei Quick Zoll existiert nur der normale Mehrwertsteuersatz von 7,7%. Schön doof. Bitte ändern, liebe Zollverwaltung, das wäre schaurig nett. Danke. Bezahlt wird der geschuldete Betrag mit Kreditkarte oder Twint. Moderner gehts nicht. Gratulation.
Wem das mit der Quick-Zoll-App zu kompliziert ist – ist es aber nicht, glaubt mir – der kann seine Ehrlichkeit auch noch nach der Ankunft in der Schweiz unter Beweis stellen. Im Hauptbahnhof in Zürich (weitere Standorte unter diesem Link) steht zum Beispiel im Zwischengeschoss eine Zoll-Box neben Schliessfächern und einem Geldautomaten. Mit klaren Anweisungen wird man dort durch das «Verzoll»-Prozedere geführt, einfacher geht es nicht. Mitbringen muss man bloss einen Kugelschreiber und die Quittungen, die man einreichen will. Thats it. Danach wird das Couvert in den Briefkasten geworfen und schon hat man ein reines Gewissen. Dankeschön, Schweizer Zoll.
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